Häusliche Gewalt bezeichnet die physische, psychische oder sexuelle Gewalt, die in einer engen sozialen Beziehung ausgeübt wird. Meistens handelt es sich bei einer solchen «engen sozialen Beziehung» um eine aktuelle oder frühere Partnerschaft oder um eine Verwandtschaftsbeziehung.

Unterstützung für verschiedene Berufsgruppen

Wenn es darum geht, häusliche Gewalt frühzeitig zu erkennen, kommt verschiedenen Berufsgruppen eine wichtige Rolle zu. ÄrztInnen und Pflegefachpersonen zum Beispiel. Sie sind wichtige Ansprechpersonen für Opfer von Gewalt. Oder LehrerInnen und andere schulnahe Fachpersonen. Sie können mit den Auswirkungen Häuslicher Gewalt auf die Kinder konfrontiert sein.

Die Fachstelle für Gleichstellung unterstützt mit Fortbildungen und Publikationen verschiedene Berufsgruppen darin, die Problematik der häuslichen Gewalt wahrzunehmen und adäquat damit umzugehen.

Juristisch einiges erreicht

Häusliche Gewalt ist in der Schweiz ein Offizialdelikt. Das heisst, der Staat muss ein solches Delikt verfolgen – auch wenn die von der Gewalt betroffene Person keinen Strafantrag gestellt hat.
Seit April 2007 ist im Kanton Zürich das Gewaltschutzgesetz in Kraft. Dank ihm kann die Polizei die gewalttätige Person für eine gewisse Zeit aus der Wohnung weisen und ihr Kontakt und Rückkehr verbieten. Im Kanton Zürich werden solche Massnahmen im Durchschnitt dreimal pro Tag ausgesprochen.