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Beratung & Hilfe


Kinder- und Jugendnotruf 147
Kinderschutzgruppe des Kinderspital Zürich
Pro Juventute Jugendleiterberatung
Schlupfhuus Zürich
Beratungsstelle Castagna
Verein Frauenberatung sexuelle Gewalt
Frauenhaus Zürich
Mädchenhaus Zürich
"Limita" Prävention

Häusliche Gewalt


Häusliche Gewalt bezeichnet die physische, psychische oder sexuelle Gewalt, die in einer engen sozialen Beziehung ausgeübt wird. Meistens handelt es sich bei einer solchen «engen sozialen Beziehung» um eine aktuelle oder frühere Partnerschaft oder um eine Verwandtschaftsbeziehung.

Unterstützung für verschiedene Berufsgruppen

Wenn es darum geht, häusliche Gewalt frühzeitig zu erkennen, kommt verschiedenen Berufsgruppen eine wichtige Rolle zu. ÄrztInnen und Pflegefachpersonen zum Beispiel. Sie sind wichtige Ansprechpersonen für Opfer von Gewalt. Oder LehrerInnen und andere schulnahe Fachpersonen. Sie können mit den Auswirkungen Häuslicher Gewalt auf die Kinder konfrontiert sein.

Die Fachstelle für Gleichstellung unterstützt mit Fortbildungen und Publikationen verschiedene Berufsgruppen darin, die Problematik der häuslichen Gewalt wahrzunehmen und adäquat damit umzugehen.

Juristisch einiges erreicht

Häusliche Gewalt ist in der Schweiz ein Offizialdelikt. Das heisst, der Staat muss ein solches Delikt verfolgen – auch wenn die von der Gewalt betroffene Person keinen Strafantrag gestellt hat.
Seit April 2007 ist im Kanton Zürich das Gewaltschutzgesetz in Kraft. Dank ihm kann die Polizei die gewalttätige Person für eine gewisse Zeit aus der Wohnung weisen und ihr Kontakt und Rückkehr verbieten. Im Kanton Zürich werden solche Massnahmen im Durchschnitt dreimal pro Tag ausgesprochen.

Vergewaltigung


Wohin? Anzeige? Was bringt‘s? Vergewaltigt? Warum?

Soforthilfe!
044 291 46 46

Um die Folgen einer Vergewaltigung bewältigen zu können, ist es wichtig, dass eine betroffene Frau sich nicht isoliert, sondern über ihre Gefühle und Ängste mit einer Drittperson spricht. Wenn Sie in den letzten drei Tagen sexuelle Gewalt erfahren mussten:

  • ist unsere Soforthilfe an der Frauenklinik immer erreichbar.
  • können Sie sich medizinisch untersuchen lassen.
  • können Sie sich für eine rechtsmedizinische Untersuchung entscheiden (für Anzeige wichtig!).
  • können Sie sich Kontakt mit einer Polizeibeamtin vermitteln lassen.
  • können Sie über uns Kontakt mit spezialisierten Beratungsstellen aufnehmen.

 

www.frauenberatung.ch

Sexuelle Belästigung


Als sexuelle Belästigung gelten Handlungen oder Äusserungen mit sexuellem Bezug, die von einer Seite unerwünscht sind und die eine Person oder eine Personengruppe aufgrund ihres Geschlechts herabwürdigen. Dazu gehören:

  • unerwünschte Körperkontakte
  • anzügliche Bemerkungen und sexistische Sprüche
  • Annäherungsversuche, die mit dem Versprechen von Vorteilen bzw. dem Androhen von Nachteilen einhergehen
  • Vorzeigen, Aufhängen oder Übermitteln von pornografischem Material
Sexuelle Belästigung ist gesetzlich verboten

Das Gleichstellungsgesetz verbietet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz (Art. 4). ArbeitgeberInnen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Angestellten vor sexueller Belästigung zu schützen. Treffen sie keine entsprechenden Massnahmen und es kommt zu einer sexuellen Belästigung, kann das Gericht sie zu Schadenersatz und Genugtuung verpflichten (Art. 5). Der Belästiger (seltener die Belästigerin) können strafrechtlich belangt werden (Strafgesetzbuch Art. 198).

Unterstützung für Unternehmen

Die Fachstelle für Gleichstellung unterstützt Unternehmen bei der Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, zum Beispiel

  • wenn es darum geht, Richtlinien gegen sexuelle Belästigung zu erarbeiten
  • im Rahmen von Weiterbildungen/Veranstaltungen
  • mit Informations- und Sensibilisierungsmaterialien
Unterstützung für Betroffene

Auch für von sexueller Belästigung Betroffene bietet die Fachstelle für Gleichstellung Unterstützung; zum einen direkt durch Auskunftserteilung und Beratung, zum andern indirekt durch Weiterbildungen für BeraterInnen und andere Fachpersonen, die mit Opfern sexueller Belästigung zu tun haben.

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